Nutzungsbedingungen Shooting Area

Das BPS-Trainingscenter stützt sich auf die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) herausgegebene Broschüre.

Zweck

Das BPS-Trainingcenter steht zur Ausbildung für Sicherheitsfachleute, Behörden, Vereine und Privatpersonen zur Verfügung.

Anforderungen

Die Sicherheitsvorschriften der Instruktoren müssen zwingend eingehalten werden. Für angemeldete Begleiter haftet diejenige Person, welche den Keller gebucht hat. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln oder bei grobfahrlässigem Verhalten kann der Schütze jederzeit fristlos ausgeschlossen werden. Ein Strafregisterauszug kann im Zweifel jederzeit ein- und nachgefordert werden.

Handhabung Waffenkenntnis

Die einwandfreie und sichere Handhabung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften muss dem BPS-Instruktor jederzeit vorgezeigt werden können. Waffenreinigungen dürfen nur im vorgesehenen Waffenreinigungsraum ungeladen vorgenommen werden. Bei der Einführung werden Ihnen die Räumlichkeiten gezeigt und erklärt. Ausserhalb der Schiesszone ist das Tragen der Waffe nur uniformierten Behörden erlaubt. Bei Anreise und Verlassen des Kellers müssen die Waffen in einem Behältnis transportiert werden, dies gilt auch für Pausen.

Bitte beachten

  • Falls Sie Schäden antreffen, die die Sicherheit gefährden könnten, sind wir um rasche Rückmeldung sehr dankbar.
  • Beschädigungen können passieren, müssen dem BPS-Trainingcenter aber umgehend gemeldet werden. Das BPS-Trainingcenter behält sich das Recht vor, Schäden durch unsachgemässen Gebrauch in Rechnung zu stellen.
  • Ein Versicherungsnachweis über min. CHF 3 Millionen ist erforderlich. Eine schriftliche Bestätigung der Versicherung mit ausdrücklich erwähntem Waffengebrauch muss an info@bps-trainigscenter.com gesendet werden (Waffenbesitzerwähnung reicht nicht aus). Die Weiterleitung einer E-Mailbestätigung der Versicherung reicht aus. Versicherungsablauf oder Versicherungswechsel muss unaufgefordert gemeldet werden. Neue Versicherungsbestätigungen müssen nachgereicht werden.
  • Bilder vom Schiesskeller dürfen weder im Internet noch auf auf Social Media Kanälen erscheinen.
  • Im Keller kann keine Munition bezogen werden.

Sofortiger Ausschluss

  • bei Nichteinhalten der Sicherheitsvorschriften
  • bei Mitnehmen unangemeldeter Personen
  • bei Abdecken von Kameras
  • bei Verletzung des Waffenrechtes
  • bei mutwilliger Beschädigung
  • bei Gefährdung der Sicherheit vor und während des Schiessens, z.B. durch Alkoholkonsum.

Bei sofortigem Ausschluss entfällt jegliche Rückerstattung, bei groben Verstössen muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.

Gerichtsstand ist Sitz der Brilliant Personal Security GmbH

 „Das Waffenrecht“, https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf muss gelesen und verstanden worden sein.